Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer Entschließung auf, im Mess- und Eichrecht die Zulassung von Elektroautos als Taxis zu erleichtern. Seit einer von der EU veranlassten Vereinheitlichung des Mess- und Eichgesetzes sowie der zugehörigen Verordnung 2015/2016 ist eine strenge Konformitätsbewertung des Wegstreckensignalgebers („Tacho“) erforderlich, um einen Taxameter anschließen zu dürfen.
Nur wenige Autohersteller bieten von Hause aus sogenannte „Taxipakete“ an, mit denen Fahrzeuge quasi serienmäßig mit behördlich anerkannter Technik ausgerüstet werden können. Elektroautos sind dem Vernehmen nach nicht darunter. Fahrzeuge, für die es keine Taxipakete gibt, müssen sich einer aufwendigen Einzelbegutachtung stellen.
Wenn Hersteller die Ermittlung des Tachosignals und einen transparenten nachvollziehbaren Weg der Daten bis zum Taxameter nicht offenlegt, ist eine Konformitätsbewertung de facto ausgeschlossen. Aus diesem Grund können derzeit zum Beispiel Tesla-Fahrzeuge nicht als Taxis zugelassen werden, obwohl die bisherigen Tesla-Taxibetreiber extrem zufrieden sind. In Unternehmerkreisen wird das neue Eichrecht daher teilweise als regierungsamtliche Protektion für Daimler bewertet.
Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies forderte aber auch die Hersteller von Elektroautos auf, Taxipakete anzubieten oder ihre Signalwege offenzulegen.
Pikant ist die Entschließung deshalb, weil Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bei jeder Gelegenheit fordert, zuerst die innerstädtischen Vielfahrer-Flotten wie zum Beispiel Taxis auf schadstoffarme Antriebe umzustellen, nun sich aber dem Vorwurf stellen muss, dass der Bund dem selbst im Weg steht.
Externe Link:
Regierungsentwurf Novelle Mess- und Eichverordnung
Beschluss des Bundesrates (mit Entschließung zu Elektrotaxis)