Neuer Anlauf zum Umtausch von grauen und rosa Lappen

  • MPU-Überwachung und Führerscheinklassen-Klarstellung

Die Länder-Verkehrspolitiker wollen einen neuen Anlauf unternehmen, um den nach EU-Recht erforderlichen Umtausch alter Führerscheine zeitlich zu entzerren. Bei einem ersten Versuch hatten sie dafür im Dezember 2016 keine Mehrheit im Plenum gefunden (siehe hier und hier).

Konkret schlägt der Bundesrats-Verkehrsausschuss schlägt vor, die am Freitag zur Abstimmung anstehende Novelle der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit einem Umtauschfahrplan zu ergänzen. In einem ersten Schritt sind die bis Ende 1998 ausgestellten Papierführerscheine an der Reihe, die auch noch nicht im Fahrerlaubniszentralregister gespeichert sind. Sie müssen bis spätestens 2024 in Kartenführerscheine umgetauscht werden, wobei noch einmal nach Geburtsjahrgängen differenziert werden soll.

Für die ab 1999 ausgestellten Führerscheine – die bereits zentral registriert sind – ist ein nach Ausstellungsdatum differenzierter Zeitplan vorgesehen. Der Großteil des Umtauschs soll bis 2028 abgeschlossen sein, weil dann die turnusmäßigen Erneuerungen der ab 2013 ausgestellten Kartenführerscheine (15 Jahre Gültigkeit) einsetzen. De facto ausgenommen sind die Geburtsjahrgänge vor 1953: Sie sind erst 2033 an der Reihe – wenn sie also 98 Jahre oder älter sind.

MPU-Überwachung und Führerscheinklassen-Klarstellung

Die FeV-Novelle regelt ferner:

  • die Eignungsüberprüfung von Instituten, die Medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU/“Idiotentest“) vornehmen, sowie von Anbietern von Kursen zur Wiederherstellung der Fahreignung;
  • für welche Fahrzeuge die Führerscheinklasse AM gilt (zwei- bis vierrädrige Kraftfahrzeuge mit beschränkter Leistung).

Die Länder-Verkehrspolitiker wollen daneben die Ortskundeerfordernis für Fahrer von Miet- und Krankentransportwagen streichen. (roe)

Externe Links:

Entwurf Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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