Trassenpreissenkung im Güterverkehr zunächst für fünf Jahre?

  • Kostensenkungen auch in anderen Bereichen
  • Prüfauftrag für Erleichterungen für KV
  • Längere und mehr elektrische Züge
  • Die „BafE“ kommt
  • Flüsterbremsen-Bericht ist fertig

Die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr soll schon 2018 um rund die Hälfte sinken. Das kündigte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am Freitag bei der Vorstellung des Masterplans Schienengüterverkehr an. Um die Differenz zwischen den von DB Netz benötigten Erlösen und dem politisch gewünschten Trassenpreisen zu decken, werde im Entwurf des Bundeshaushaltes 2018 für erwarteten rund 350 Mio. EUR Mehrausgaben „Vorsorge“ getroffen. Für die Folgejahre sei noch nichts festgeschrieben; er sprach aber von einer Evaluierung nach fünf Jahren. Die Mittel werden zusätzlich zum regulären BMVI-Etat bereitgestellt, betonte Dobrindt auf Nachfrage.

Eine Benachteiligung der Binnenschifffahrt wollte Dobrindt in der Trassenpreissenkung nicht erkennen. Er verwies auf Motoren- und Ausbildungsförderung sowie darauf, dass die Hauptwasserstraße Rhein sowieso abgabenfrei befahren werden kann.

Kostensenkungen auch in anderen Bereichen

Weitere Kostensenkungen werden der künftigen Bundesregierung bei EEG-Umlage und Stromsteuer an Herz gelegt. Außerdem sollten elektrische Bahnen von der Überwälzung der Kosten aus dem Emissionshandel freigestellt werden.

Zur umstrittenen Novelle der Eisenbahngebührenverordnung gibt es im Papier unterschiedlich tiefe Festlegungen: Im Fließtext heißt es, Mehrbelastungen sollten „möglichst vermieden“ werden: laut zugehörigem „Meilenstein“-Abschnitt sollen sie jedoch nur „möglichst begrenzt“ werden.

Prüfauftrag für Erleichterungen im KV

Mehrere Prüfauftrage sieht der Masterplan zur Förderung des Kombinierten Verkehrs vor: Unter anderem wird vorgeschlagen, das Gewichtsprivileg für Lkw im Zulauf zum Kombinierten Verkehr mit Wechselbehältern und Containern (44t statt 40t zulässiges Gesamtgewicht) auf konventionelle Wagenladungsverkehr auszuweiten. Außerdem soll geprüft werden, ob durch eine Ausnahmeverordnung, die 4,20m Fahrzeughöhe im KV-Zulauf erlaubt, mehr Transporte auf die Schiene verlagert werden können. Das würde zum Beispiel erlaub, High-Cube-Container mit Standard-Containeraufliegern zu befördern.

Überlegt werden soll auch, elektrisch angetriebene oder emissionsarme Lkw für den Zulauf zum KV zu privilegieren, zum Beispiel durch Befreiung von der Lkw-Maut oder Einrichtung gesonderter Fahrspuren und Parkplätze.

Längere und mehr elektrische Züge

Infrastrukturseitig steht der Ausbau eines Netzes für 740m lange Güterzüge im Mittelpunkt. Das bisher nur im „potenziellen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes 2030 gelistete Vorgaben wird derzeit bewertet und werde voraussichtlich in den vordringlichen Bedarf aufsteigen, deutete er an. Um den elektríschen Schienengüterverkehr zu fördern, wird auch ein Elektrifizierungs-Sonderprogramm empfohlen. Außerdem sollen „standardisierte und kostengünstige Lösungen“ für die Elektrifizierung von Nebenstrecken, Übergabebahnhöfen und Serviceeinrichtungen entwickelt werden.

Schließlich soll die Förderung der NE-Bahn-Infrastruktur nach dem Schienengüterfernverkehrsförderungsgesetz (SGFFG) „bedarfsgerecht“ weiterentwickelt werden. Ausdrücklich wird von „25 Mio. Euro ‚plus’“ gesprochen.

Die „BAfE“ kommt

Um die Innovation besser fördern zu können, will das BMVI außerdem ein „Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr“ auflegen und dafür zunächst Forschungsstrukturen innerhalb des Ministerium aufbauen. Mittelfristig soll die Eisenbahnforschung ausgegliedert und analog zur Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aufgestellt werden.

Flüsterbremsen-Bericht ist fertig

Unterdessen ist der Evaluierungsbericht zum Anteil der „leisen“ Güterwagen fertig. Er werde in der kommenden Woche dem Bundestag zugeleitet, sagte Dobrindt. Das Umrüstziel „für dieses Jahr“ sei nicht nur erreicht, sondern „übererfüllt“. Aus Branchenkreisen ist allerdings zu hören, dass zur Jahreswende erst rund 45 Prozent der Wagen leise waren, das Ziel des Koalitionsvertrages also nicht erfüllt wurde. (roe)

Externer Link: Masterplan Schienengüterverkehr