Auch auf wiederholte Nachfrage der Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms drückt sich das BMVI vor einer klaren Aussage. „Nach Gründung der Infrastrukturgesellschaft wird es Aufgabe dieser Gesellschaft sein, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen“, schreibt Verkehrsstaatsseekretärin Dorothee Bär in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Wilms. „In diesem Zusammenhang wird auch die Bilanzierungsansätze für die Vermögenswerte zu entscheiden sein.“ Wilms hatte ausdrücklich Auskunft darüber erbeten, inwieweit in der Bilanz der Infrastrukturgesellschaft Verkehr die Vermögenswerte der Straßeninfrastruktur berücksichtigt werden sollen.
Schon in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hatte das BMVI auf die Frage nach einer Vermögensbilanz nur ausweichend geantwortet, es sei vorgesehen, „dass die Infrastrukturgesellschaft nach den üblichen handelsrechtlichen Maßstäben bilanzieren wird“.
Valerie Wilms zeigte sich gegenüber dem Verkehrsbrief empört: „Die Antwort ist ein Witz. Eine Autobahngesellschaft muss klipp und klar alle Straßen bilanzieren und so investieren, dass der Wert erhalten bleibt“, sagte sie. „Das müssen wir eindeutig so im Gesetz festlegen.“
Wilms hält seit langem eine betriebswirtschaftliche Bilanzierung des Anlagevermögens für unentbehrlich, um einem Werteverzehr durch unterlassene Instandhaltung und Ersatzinvestitionen vorzubeugen. (roe)