Mehr Förderung für alternative Antriebe in der Praxis

„Wir sind in der Endphase der Erarbeitung der Förderrichtlinie“, sagte Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle am Montag auf dem Kongress „Kraftstoffe der Zukunft“. Mit dem schon seit langem angekündigten Förderprogramm sollen Nutzfahrzeuge ab 7,5t unter anderem mit Hybrid-, Batterie- oder Flüssigerdgasantrieb gefördert werden. Es ist 2017 erstmals mit 10 Mio. EUR im Bundeshaushalt eingestellt und aus der Lkw-Mautkompensation finanziert.

Neue Wege für Gasantriebsförderung

Wie Barthle weiter ankündigte, wird das BMVI die Steuervergünstigung für Gasantriebe aus eigenen Mitteln über 2018 hinaus weiterführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde noch in dieser Woche verabschiedet. Er enthalte zwar nur einer Begünstigung für CNG und LNG; Barthle hofft aber, im parlamentarischen Verfahren auch die Begünstigung von LPG/Autogas einfügen zu können.

Das Bundesfinanzministerium hatte die jährlichen Steuermindereinnahmen durch die Begünstigung von Gasantrieben mit 180 Mio. EUR beziffert. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums aus dem April 2016, der ein Abschmelzen der Begünstigung für LPG bis 2021 und für CNG/LNG bis 2024 vorsah, war in Verkehrskreisen auf massive Ablehnung gestoßen (siehe hier). (roe)

Schreibe einen Kommentar