Grund sei, dass die Konferenzen der Länderinnen-, Justiz- und Gesundheitsminister die Aufnahme einer zusätzlichen Kategorie „Schwerstverletzte“ in die Unfallstatistik wegen des damit verbundenen Aufwandes ablehnen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Lediglich die Länderverkehrsministerkonferenz sei dafür. Der Bund selbst sieht zwar eine präzise Verkehrsunfallstatistik als entscheidende Basis für zielgerichtete Verkehrssicherheitsarbeit an, sieht aber derzeit keine Handhabe.
Derzeit werden in Deutschland Schwer- von Leichtverletzten nur dadurch unterschieden, dass erstere mindesten 24 Stunden in einem Krankenhaus bleiben. Die EU fordert, Verletzte mit Verletzungen des internationalen Schweregrad MAIS 3+ als Schwerstverletzte auszuweisen. Um dieser Forderung gerecht zu werden, werden seit 2014 jährlich die Verletztenzahlen der Regionen Hannover und Dresden – wo es eine vertiefte Unfallforschung gibt – auf die Bundesrepublik hochgerechnet. Nach dieser Methode betrug die Zahl der Schwerstverletzten in Deutschland für die Jahre 2014 15.392, für 2015 15.442. Das entspricht jeweils knapp 23 Prozent der Schwerverletzten.
Der DVR empfiehlt darüber hinaus, auch eine intensivmedizinische Behandlung in der Unfallstatistik zu berücksichtigen.
Die Ermittlung der Schwerstverletzten ist deshalb von Bedeutung, weil die immer bessere Sicherheit für Fahrzeuginsassen und auch die Vorgaben zur fußgänger- und radfahrerfreundlichen Karosseriegestaltung zwar vielen Unfallopfern das Leben rettet, ihnen dafür aber schwerste Verletzungen beschwert. (roe)