Den Ländern wird vorgeworfen, nicht das in der EU-Abgasgrenzwertverordnung 715/2007 vorgesehene Sanktionsregime in nationales Recht umgesetzt zu haben, mit dem Verstöße gegen die Emissionsvorschriften geahndet werden sollen. Betroffen sind neben Deutschland die Tschechische Republik, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Spanien und Großbritannien.
„Gemäß Artikel 46 der Richtlinie 2007/46/EG und insbesondere Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die unmittelbar anwendbar ist, müssen die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Fahrzeughersteller von Gesetzesverstößen abzuhalten“, teilte die Kommission mit. „Wird gegen ein Gesetz verstoßen, z. B. durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, müssen diese Sanktionen verhängt werden.“
Deutschland dreifach im Visier
Die Kommission leitet außerdem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien und das Großbritannien ein, weil sie zwar Typgenehmigungen für VW-Modelle erteilt haben, aber ihre nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet haben, obwohl Volkswagen verbotene Abschaltprogramme verwendete.
Drittens geht die EU-Kommission gegen Deutschland und Großbritannien vor, weil sie sich ihr gegenüber geweigert haben, alle in ihren nationalen Untersuchungen gesammelten Informationen über potenzielle Unregelmäßigkeiten bei NOx-Emissionen offenzulegen. Die Kommission habe zwar die offizielle Abschlussberichte erhalten, benötige aber „uneingeschränkten Zugang zu den verwendeten Daten und Methoden, bevor sie ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen kann“. (roe)