Fernstraßengesellschaft im Hauruck-Verfahren

Zwar sei weiterhin geplant, die Gepräche zwischen dem Kanzleramt und den Länder-Staatskanzleien zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bis Ende kommender Woche abzuschließen, ist aus den Verhandlungen nahestehenden Kreisen zu hören. Die nächste realistisch erreichbare Bundesratssitzung für den ersten Durchgang der Gesetzesänderungen sei jedoch erst am 10. Februar 2017.

Noch „vor Ostern“ soll der Bundestag das Gesetzespaket verabschieden, um das Thema aus dem Bundestagswahlkampf herauszuhalten. Die letzte in Frage kommende Sitzungswoche endet jedoch schon am 31. März 2017, so dass voraussichtlich nur drei Sitzungswochen zur Beratung zur Verfügung stehen. Vor allem in den Begleitgesetzen zur Grundgesetzänderung wird enormer Sprengstoff gesehen, namentlich in der Frage der Personalüberleitung von den Ländern auf den Bund.

Mit gewisser Sorge wird beobachtet, dass offenbar nicht alle Staatskanzleien ihr Verkehrsressort in die Verhandlungen einbinden. Es sei beunruhigend zu sehen, dass eine der größten Umwälzungen in der deutschen Verkehrsinfrastrukturpolitik teilweise von Leuten verhandelt wird, „die nichts mit Verkehr am Hut haben“. (roe)

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