Ein entsprechender Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen (siehe hier) ist am Freitag vom Bundesrat an den Bundestag überwiesen worden. Das Förderprogramm soll 2017 beginnen und zehn Jahre laufen. Finanziert werden sollen Maßnahmen des aktiven und des passiven Lärmschutzes. Der Eigenanteil der Kommunen beläuft sich auf 25 Prozent, so dass eine Gesamtsumme von 3,2 Mrd. entsteht. Für die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder soll der Königsteiner Schlüssel angewandt werden. (roe)
Externer Link: Entwurf eines Lärmsanierungsgesetzes in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung