So sieht es der Kompromiss vor, den die Vertreter von Bund und Ländern nach zweitägigen Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verabschiedet haben. Damit hat sich der Bund mit seinem Vorhaben gegen den ursprünglichen Widerstand der Landesverkehrsminister durchgesetzt.
Übrige Bundesfernstraßen als „opt out“
In der entsprechenden Pressemitteilung der Bundesregierung, die am späten Freitagnachmittag veröffentlicht wurde, heißt es zu dem Punkt:
„Reform der Bundesauftragsverwaltung mit Fokus auf Bundesautobahnen und Übernahme in die Bundesverwaltung (übrige Bundesfernstraßen opt out). Es soll eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingesetzt und das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dazu entsprechende Ermächtigungen in Art. 90 GG. Eckpunkte für die Ausgestaltung sind festzulegen (u.a. Zeitplan, Regelungen in der Übergangsphase, Übergang von Personal-, Pensions- und Sachmitteln). Dabei sollen die Interessen der Beschäftigten hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort beachtet werden. Die Personalvertretungen werden eingebunden.“
Bauindustrie spricht von „Meilenstein“
Die Bauindustrie begrüßt diese Einigung. „Heute wurde ein Meilenstein in der Verkehrspolitik erreicht: der Weg für eine Infrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen ist endlich frei. Es war richtig, dass der Bund, allen voran Bundesverkehrsminister Dobrindt, trotz Kritik an dem Vorhaben festgehalten hat“, teilte Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, in einer ersten Stellungnahme mit. Die Entscheidung sei ein „Durchbruch für mehr Effizienz und Transparenz“. (kw)