SPNV-Vorhaben im BVWP berücksichtigen

Hintergrund ist, dass mehrere Vorschläge für Schienenprojekte vom Bund bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans nicht berücksichtigt worden waren, weil sie nur dem Nahverkehr und nicht dem Fern- oder Güterverkehr zugute gekommen wären. „Die Verkehrsministerkonferenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Grundgesetz bei der Zuständigkeit für den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes keinen Unterscheidung macht, welche Marktsegmente darauf verkehren“, heißt es im Beschlusstext. Wegen der Klimawende bestehe aber zum Beispiel die Notwendigkeit, vor allem Strecken mit langlaufenden SPNV-Linien zu elektrifizieren.

Der Bund wird daher aufgefordert, entweder ein neues Finanzierungsinstrument für den Ausbau vornehmlich vom SPNV genutzten Strecken zu schaffen, sie im Bedarfsplan Schiene zu berücksichtigen oder alternativ die Nahverkehrsmittel in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung aufzustocken.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt lehnte den Wunsch der Länder auf der Abschlusspressekonferenz ab. Er wies darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel erst in diesem Jahr um rund 1 Mrd. EUR aufgestockt worden sind und daher genügend Finanzierungsspielraum für die Länder geschaffen worden sei.

Barrierefreie Bahnhöfe verzögern sich

Weiter baten die Länder, die Förderbedingungen im Programm für den barrierefreien Ausbau kleiner Bahnhöfe nachzubessern. Der aktuelle Umsetzungstand lasse befürchten, dass nicht alle Vorhaben bis zum offiziellen Auslaufen des Programms Ende 2018 abgeschlossen werden können. Sie wünschten eine Verlängerung bis 2020. Außerdem sollte es der Bund ermöglichen, Planungskosten an DB Station & Service schon vor Baubeginn zu erstatten.

Bund soll zu 740m-Zügen berichten

Nur vergleichsweise verhalten äußerte sich die VMK zum Güterverkehr. Sie forderten den Bund unter anderem zu einem Bericht auf, der darlegt, mit welchen Stellschrauben der Schienengüterverkehr gestärkt werden kann. „Dabei soll unter anderem auf die Bedeutung der durchgängigen Befahrbarkeit des Netzes mit 740-Meter-Zügen für die Netzkapazität und die Wirtschaftlichkeit des Güterverkehrs eingegangen werden“. (roe)

(roe)

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