Das ist die Kernerkenntnis aus der zweiten Zeugenbefragung im Bundestags-Untersuchungsausschuss. Zwar hat sich das Umweltbundesamt (UBA) 2011 an ein seit 2010 laufendes Projekt zur sogenannten Feldüberwachung im Betrieb befindlicher Fahrzeuge von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) „angehängt“; beide Seiten haben aber offenbar kaum miteinander kommuniziert. Die tatsächlichen Messungen hat der TÜV Nord nach Vorgaben der beiden Behörden vorgenommen
Ziel des UBA war es, realistische Emissionsdaten unter anderem für das „Handbuch Emissionsfaktoren“ (HBEFA) zu gewinnen. Dafür wurden auch Fahrzyklen außerhalb des für die Typgenehmigung maßgeblichen NEFZ gemessen. Dabei wurden zwar Stickoxid-Emissionen über den Grenzwerten festgestellt, dies wurde aber immer auf die lange bekannten Unzulänglichkeiten des NEFZ geschoben.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wiederum hatte 2010 vom Verkehrsministerium den Auftrag erhalten, in einer Feldüberwachung gemäß den Vorgaben der EU – und damit entlang gemäß dem NEFZ – die Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigungsanlagen anhand von länger im Betrieb befindlichen Fahrzeugen zu untersuchen. Das davon abweichende UBA-Untersuchungskonzept war ihnen unbekannt.
Nachdem bei der ersten Stichprobe von drei VW Golf zwei wegen hoher Stickoxidemissionen auffällig geworden waren, sprach VW von „Einzelfällen“. In einer auf acht Fahrzeuge ausgeweiteten Stichprobe bewegte sich die Zahl der Ausreißer im zulässigen Rahmen. Unklar blieb im Rahmen der Befragung, welche Rolle ein „Software-Update“ von VW spielte, das nach der ersten Stichprobe vorgenommen wurde. Die BASt-Mitarbeiter sind dieser Frage offenbar nicht nachgegangen. Unklar blieb auch, warum das Projekt zur Feldüberwachung abgeschlossen wurde, obwohl noch eine Stellungnahme von VW fehlte.
Gewissermaßen „nebenbei“ hat die BASt auch den CO2-Ausstoß gemessen. Er überschritt bei sechs von 17 Fahrzeugtypen selbst im NEFZ die zulässige Toleranz. Den Gründen ist die BASt aber nicht nachgegangen.
Sowohl UBA- als auch BASt-Mitarbeiter erklärten, dass sie vor dem Bekanntwerden des Skandals in den USA keine Hinweise auf illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung hatten. Weder BASt noch UBA waren in der VW-Untersuchungskommission involviert. (roe)
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