Künftig öfter Tempo 30 und mehr Radwege

Er billigte den Entwurf des BMVI (siehe hier) mit einigen Maßgaben. So sollen abweichend vom Entwurf Kinder bis acht Jahren nicht den Gehweg benutzen müssen, wenn ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden ist. Damit wollen die Länder erreichen, dass diese Kinder und ihre Aufsicht möglichst nicht den Gehweg benutzen, wenn ein ausreichend sicherer Radweg vorhanden ist. Alles andere sei Fußgängern nicht vermittelbar.

Länder wollen mehr benutzungspflichtige Radwege

Ergänzt wurde in der Neufassung von §45 Abs. 9, dass für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht außerorts keine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden muss, weil diese wegen der hohen Geschwindigkeitsdifferenz als gesichert gelten kann. Ebenso wollen die Länder innerorts Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) anlegen dürfen, ohne eine Gefahrenlage nachweisen zu müssen. Der Schutzstreifen (gestrichelte Linie) reiche oft nicht für einen sicheren Radverkehr aus.

Abgelehnt wurden mehrere Änderungswünsche des Bundesrats-Umweltausschusses zu einer vereinfachten Anordnung von luftqualitätsbedingten Tempolimits und Einfahrtverboten sowie zur Privilegierung von Fußgängern. (roe)

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