Das BMVI hat im Referentenentwurf für eine Novelle von Güterkraftfahrverkehrsgesetz (GüKG) und Fahrpersonalgesetz (FPersG) darauf verzichtet, das vor allem von den Sozialdemokraten angemahnte klare Verbot zum Verbringen der Wochenruhezeit in der Fahrerkabine zu verankern (siehe auch hier).
Der Güterkraftfahrverkehrsverband BGL mahnt in seiner Stellungnahme eine europäische Lösung an. Allerdings war Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Dezember 2015 im EU-Verkehrsministerrat mit dem Wunsch, das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine in der EU-Verordnung 561/2006 zu untersagen, am Widerstand der ostmitteleuropäischen Mitgliedstaaten gescheitert.
Der BGL sieht dennoch in nationale Alleingänge wie in Belgien und Frankreich keine Lösung. Es sei schwierig, eine wettbewerbsneutrale, ausreichend flexible und zugleich durchsetzbare Regelung zu finden. Sinnvoller sei es, sich praktisch dauerhaft in Deutschland aufhaltende Lkw einer Pflicht zur Niederlassung zu unterwerfen und die extensive Auslegung der europäischen Dienstleistungsfreiheit einzudämmen.
Schärfere Waffen gegen Fahrtenschreibermanipulation
Der Gesetzentwurf sieht weiter ein schärferes Vorgehen gegen Fahrtenschreiber-Manipulationen vor. Gibt es bei einer Kontrolle Verdacht auf Manipulation, kann die Behörde eine vertiefte Untersuchung durch eine anerkannte Prüfstelle anordnen. Bestätigt sich der Verdacht, hat das Unternehmen die Kosten für die Prüfung zu tragen. Bei einer mehrtätigen Schwerpunktkontrolle im Mai hatte das Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) im Mai bei rund einem Drittel der Lkw Manipulation am Kontrollgerät (das künftig auch im Gesetzestext offiziell „Fahrtenschreiber“ heißt) festgestellt. Der BGL schlägt vor, den Kreis der berechtigten Prüfer um dem Prüfingenieur und für Sicherheitsprüfung anerkannte Werkstätten zu erweitern.
Außerdem regelt die Gesetzesnovelle:
- Gleichbehandlung von nationalen und Gemeinschaftslizenzen für den Güterkraftverkehr – auch nationale Lizenzen müssen künftig alle zehn Jahre erneuert werden;
- erweiterte Eintragungsbefugnisse für schwerwiegende Verstöße in die Verkehrsunternehmensdatei beim BAG;
- Anpassung von Verordnungsermächtigungen und Beseitigung überflüssig gewordener Vorschriften. (roe)