Das Bundesverwaltungsgericht verkündete am Freitag, dass vom Land Berlin geltend gemachte Ansprüche auf Kostenerstattung für die Entwässerung der Autobahnen und Bundesstraßen in den Jahren 1977 bis 2003 verjährt seien. Berlin hatte vorgebracht, dass die Verjährungsfrist 30 Jahre betrage.
Die Leipziger Richter erkannten aber im Grundsatz an, dass die Länder einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Entwässerung der Bundesfernstraßen haben, die aus der Verwaltung dieser Straßen im Auftrag des Bundes entstanden sind. (roe)
Externer Link: Pressemitteilung zur Entscheidung in der Sache BVerwG 9 A 16:15