Bund will Anlagevermögen für Fernstraßengesellschaft erfassen

Es vorgesehen, im Zusammenhang mit der zu gründenden Bundesfernstraßengesellschaft – oder Autobahngesellschaft – „das relevante Infrastrukturvermögen in einem Anlagenverzeichnis zu erfassen und zu bewerten, um Informationen über den Zustand, die Verfügbarkeit und die Leistungsfähigkeit der Strecken sowie zu deren kurz-, mittel- und langfristigem Erhaltungs- und Ausbaubedarf zu erhalten“. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Klare Absage an Bodewig II

In deutlicher Form bestätigt wird die Absage der Bundesregierung an den Beschluss der Länderverkehrsminister auf Basis der Bodewig-II-Kommission. „Die Vorschläge der vorgenannten Kommission entsprechen nicht dem Ziel einer Zusammenführung von Aufgaben und Ausgabenverantwortung, die die Bundesregierung mit der Gründung einer Gesellschaft anstrebt“, heißt es. Aus Sicht der Bundesregierung bestehe auch keine Veranlassung, „Sondervermögen nachholende Sanierung“ zu schaffen.

Zu den anderen Fragen der Grünen verweist die Bundesregierung überwiegend auf den Bericht des BMVI von Mitte Dezember 2015 (siehe hier) oder auf das noch anstehende Gesetzgebungsverfahren. (roe)

Externer Link: Antwort auf Anfrage zu Bundesfernstraßengesellschaft

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