EU empfiehlt maßvollen Umgang mit neuen Mitfahrdiensten

„Die europäische Wirtschaft braucht Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben will“, erklärte der für Innovationen zuständige Kommissar Jyrki Katainen am Donnerstag in Brüssel bei der Vorstellung von Leitlinien für derartige Geschäftsmodelle. „Der nächste Schritt könnte hier von der kollaborativen Wirtschaft ausgehen.“ Die bisher ungleiche Behandlung in den Mitgliedstaaten schaffe Unsicherheit für Anbieter wie Verbraucher. Die Leitlinien sollten ein einheitliches Agieren erleichtern.

Eckpunkte sind:

  • Plattformen sollten keinen Genehmigungs- oder Zulassungsanforderungen unterliegen, wenn sie lediglich als Vermittler zwischen Verbrauchern und den Anbietern der eigentlichen Dienstleistung auftreten (z. B. Beförderung oder Unterkunft). Zwischen gelegentlichen und gewerbsmäßigen Erbringern von Dienstleistungen sollte anhand von Schwellenwerten unterschieden werden.
  • Gemeinsame Plattformen können von der Haftung für die Leistung der eigentlichen Dienstanbieter ausgenommen werden, sollten jedoch nicht von der Haftung für von ihnen selbst angebotene Dienstleistungen wie Zahlungsabwicklungen ausgenommen werden.
  • Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Verbraucher gut vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden, ohne dass unverhältnismäßige Pflichten für Privatpersonen entstehen, die nur gelegentlich Dienstleistungen erbringen.
  • Die Mitgliedstaaten könnten bei der Entscheidung, ob jemand als Beschäftigter einer Plattform gilt, möglicherweise Kriterien wie das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses, die Art der Arbeit und die Frage der Entlohnung heranziehen.
  • Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die Anwendung der Steuervorschriften in der kollaborativen Wirtschaft zu vereinfachen und klarer zu gestalten. Im Gegenzug sollen die Plattformen der kollaborativen Wirtschaft uneingeschränkt mit den nationalen Behörden kooperieren, damit sie Wirtschaftstätigkeiten erfassen und Steuern leichter erheben können.

Die Kommission will Veränderungen der Preise und der Qualität der Dienstleistungen verfolgen sowie gegebenenfalls Probleme aufzeigen, die auf unterschiedliche nationale Regelungen oder Regelungslücken zurückgehen. (roe)

Externer Link: Mitteilung – Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft

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