Das erklärte sie gegenüber dem Verkehrsbrief unter Berufung auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Das Kuratorium hatte im vergangenen Herbst beschlossen, die bisher offiziell auf „komplexe Schadenslagen“ beschränkte Zuständigkeit des HK auf „komplexe Rettungssituationen“ auszuweiten und als Beispiele Höhenrettungen von Containerschiffen und Offshore-Windenergieanlagen genannt. Sie vermutet, dass damit der Boden für die beabsichtigte Beschaffung von Hubschraubern im Wert von 63 Mio. EUR bereitet werden soll. Der entsprechende Haushaltstitel war im vergangenen Herbst vom Bundestags-Haushaltsausschuss vorerst bis auf einen Minibetrag von 1 Mio. EUR gestrichen worden. „Eine Ausweitung der Aufgaben des Havariekommandos auf die „komplexe Rettungssituation“ ist unnötig“, sagt Wilms. „Das ist Verschwendung von Steuermitteln.“ Im Übrigen sei es Aufgabe der Windenergie-Anlagenbetreiber, als Arbeitgeber für verletzte Mitarbeiter zu sorgen. Das sei in den Genehmigungen der Anlagen auch so geregelt und funktioniere reibungslos.
Wie sie unter Bezug auf das Gutachten weiter sagte, sei das Kuratorium nicht befugt, den sachlichen Geltungsbereich der Havariekommando-Vereinbarung auszuweiten. Das sei nur per Änderung des Staatsvertrags möglich. Im übrigen könne die Unterstützung des Havariekommandos auch im Wege der Amtshilfe angefordert werden, falls sie ausnahmsweise tatsächlich nötig sei. (roe)