Länder gegen Deal mit GVFG und Fernstraßengesellschaft

Wie am Freitag am Rande der Verkehrsministerkonferenz zu erfahren war, beziehen die Länderverkehrsminister die Zusage des Bundes zur Weiterführung des GVFG aus dem September 2015 auf das Länder-GVFG (1,3 Mrd. EUR). Die Zusage zur Weiterführung des GVFG-Bundesprogramms (333 Mio. EUR) hingegen sei schon Bestandteil des Koalitionsvertrages gewesen und bedürfe daher gar keiner Bestätigung, sondern nur der gesetzlichen Umsetzung.

Länder-Ministerpräsidenten und Kanzleramt hatten im September folgende Formulierung gewählt: „Bund und Länder vereinbaren, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen.“ Der Bund bezieht diese Vereinbarung nur auf das GVFG-Bundesprogramm.

Im Beschluss der VMK wird der Konflikt nur stark verklausuliert abgebildet. Gefordert wird, das Gesetzgebungsverfahren für das GVFG-Bundesprogramm bis Ende 2016 zu starten und dabei die seit 1997 unveränderten Mittel auf 500 Mio. EUR zu erhöhen. „Die Verkehrsministerkonferenz betont, dass darüber hinaus ab 1. Januar 2020 eine verbindliche, zweckgebundene Mittelbereitstellung in angemessener Weise zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur in den Gemeinden erforderlich ist, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.“ (roe)

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