Wie ein Sprecher des österreichischen Verkehrsministeriums (BMVIT) auf Anfrage des Verkehrsbriefs erläuterte, sind nach österreichischer Auffassung entlang des gesamten Mautstreckennetzes Menschen von Lärm betroffen. Anders als die deutschen Kollegen seien die österreichischen Experten aber nicht der Ansicht, dass eine Zuordnung der Betroffenen zu einzelnen Mautabschnitten und eine „abschnittsscharfe“ Anlastung der externen Lärmkosten notwendig sind – schließlich würden die Infrastrukturkosten auch nicht abschnittsscharf angelastet.
Österreich erhebt allerdings auf dem ganzen Netz auch nur den niedrigeren EU-Höchstsatz für (außerörtliche) Fernstraßen. Von der EU-seitig vorgesehenen Möglichkeit, für (innerörtliche) „Vorstadtstraßen“ oder in Bergregionen höheren Sätze zu erheben, macht Österreich keinen Gebrauch. Differenziert wird allerdings nach Tag- und Nachtstunden (22.00 bis 5.00 Uhr) und nach Achsklassen. Das Land erwartet laut EU-Bestätigungsschreiben aus der Anlastung der Lärmkosten rund 6 Mio. EUR/Jahr Einnahmen. Bei dieser Kalkulation ist allerdings zu berücksichtigen, dass für die Sondermaut-Strecke im Brennerzulauf ab Kufstein keine Lärmkosten angelastet werden sollen. Übertragen auf Deutschland würden die Mauteinnahmen um rund 47 Mio. EUR/Jahr steigen – ohne Berücksichtigung eines höheren Satzes für die Nachtstunden.
Das österreichische Vorgehen ist im vergangenen November auch von der EU-Kommission gebilligt worden – offenbar nicht zuletzt deshalb, weil Österreich netzweit den niedrigeren Satz für Außerorts-Straßen anwendet, wie aus dem Bestätigungsschreiben der EU-Kommission hervorgeht.(roe)
Angelastete externe Kosten für Lärm – Angaben in Ct/km
| 2-Achser | 3-Achser | 4+ Achsen | |
| Tag | 0,07 | 0,161 | 2,03 |
| Nacht (22-5 Uhr) | 0,11 | 0,253 | 31,9 |
Quelle: Bestätigungsschreiben der EU-Kommission