- Knackpunkt ist Gewichtsermittlung per Berechnun
- BG Verkehr will vorhandene Zertifizierungen anerkennen
Das Deutsche Seeverladerkomitee im BDI (DSVK) dringt auf eine einheitliche Regelung des Containerwiegens zumindest für die Nordseehäfen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Häfen vermieden werden. Ab 1. Juli dieses Jahres dürfen nur noch solche Container auf Seeschiffe verladen werden, deren Gewicht bekannt und verifiziert ist. Hintergrund ist eine Änderung der internationalen Seesicherheitsrichtlinie SOLAS, die noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dafür soll die Änderung der Richtlinie in den Anhang des Schiffssicherheitsgesetzes aufgenommen und die Schiffssicherheitsverordnung angepasst werden.
Knackpunkt ist Gewichtsermittlung per Berechnung
Die SOLAS-Regelung sieht zwei alternative Möglichkeit für die Bestimmung des Gewichts vor: Tatsächliches Wiegen des gepackten Containers oder das Addieren der Gewichte von Leercontainer, Ware und Verpackungsmaterial durch den Verlader oder Spediteur. Bei der zweiten Variante plädiert das DSVK in einem Argumentationspapier dafür, dass die Befähigung mit bereits vorhandenen Zertifizierungen wie zum Beispiel Authorised Economic Operator (AEO) oder DIN/ISO nachgewiesen werden kann.
BG Verkehr will vorhandene Zertifizierungen anerkennen
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr als zuständige Institution plant, bei der Berechnungsmethode vorhandene Zertifizierungen zu berücksichtigen. Ein besonderes Zulassungsverfahren soll es nicht geben. Für Unternehmen ohne Zertifizierung will die BG Verkehr eine Berechnungsmethode zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe der Verlader das Gewicht korrekt ermitteln kann. Für das Wiegen des Gesamtcontainers soll eine Waage der EU-Genauigkeitsklasse IIII (Grobwaage) ausreichen. Für das Wiegen der einzelnen Elemente bei der Berechnungsmethode ist eine Handelswaage (Genauigkeitsklasse III) erforderlich. (roe)