Stuttgart verzichtet noch auf Fahrverbot bei Feinstaubalarm

  • Sonderangebot im ÖPNV und für Carsharing-E-Autos
  • Bürger erhalten einen Tag Vorlaufzeit

Stuttgart und das Land Baden-Württemberg wollen dem Feinstaub bei eingeschränktem Luftaustausch im Stuttgarter Kessel ausschließlich mit freiwilligen Maßnahmen entgegenwirken. Das gaben Landesverkehrsministerium, Regierungspräsidium und Stadt am Freitag bekannt. Ziel ist, bis spätestens 2020 die Grenzwerte ganzjährig einzuhalten.

Ist eine zwei oder mehr Tage dauernde Inversionswetterlage in Sicht, sollen die Bürger mit einem „Feinstaubalarm“ (siehe hier) aufgefordert werden, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, könnten ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen, heißt es. In der Debatte zur Vorbereitung des jetzt vorgelegten Konzepts waren auch Einfahrverbote für Kfz diskutiert worden.

Sonderangebot im ÖPNV und für Carsharing-E-Autos

Als Anreiz zum Umstieg auf emissionsärmere Verkehrsmittel biete der Verkehrsverbund VVS dann einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Während der ersten beiden Feinstaub-Alarme könnten außerdem ÖPNV-Einzeltickets über die App der Firma Moovel zur Hälfte des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die vollelektrischen Fahrzeuge von Car2go können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme über 50 Prozent günstiger, somit für 14 Cent pro Minute genutzt werden. Bei Feinstaubalarm wird außerdem der U- und S-Bahnverkehr verstärkt.

Bürger erhalten einen Tag Vorlaufzeit

Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) für mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Zwischen Ankündigung des Feinstaubalarms und seinem Inkrafttreten liegt ein „Brückentag“. (roe)

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