SPD nimmt Sozialdumping im Lkw-Verkehr ins Visier

  • Bei neuen Regeln für wöchentliche Ruhezeit nicht übertreiben
  • Auftraggeberhaftung praxisnäher gestalten
  • Mautkompensation erhalten
  • Zersplitterte Kontrollbefugnisse beklagt
  • Rampenproblem schwelt weiter

Die SPD-Verkehrspolitiker im Bundestag wollen sich verstärkt für faire Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung sozialer Mindestregeln im Lkw-Verkehr einsetzen. Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin, kündigte am Mittwochabend nach einem offenen Expertengespräch mit Branchenvertretern mehrere konkrete Schritte an:

  • Die geplante Verordnung, mit der das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrerhaus untersagt werden soll, sollte entschärft werden, damit die Fahrer zum Beispiel nicht gezwungen werden, an ihren Wohnort zurückzukehren, obwohl sie dort vielleicht gar nicht hinwollen.
  • Handlungsbedarf wird für die Auftraggeberhaftung im Mindestlohngesetz und in der Fahrpersonalverordnung (FPersV, siehe hier und hier) erkannt. Offen zeigte sie sich für den Vorschlag, die Auftraggeberhaftung laut Mindestlohngesetz auf den jeweils unmittelbar nachgelagerten Auftragnehmer zu beschränken.
  • Bei den Mautkompensationsprogrammen sollen unbedingt weiterhin Maßnahmen zur Berufskraftfahrer-Qualifikation förderfähig bleiben. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol bekannte sich ausdrücklich zum Mautkompensationsversprechen der Bundesregierung von 2003/2005.
  • Arabisch soll wieder Prüfungssprache für die theoretische Führerscheinprüfung werden, um Flüchtlingen den Berufseinstieg in Deutschland zu erleichtern.

Zersplitterte Kontrollbefugnisse beklagt

Darüber hinaus werde sich die Fraktion folgender Anregungen annehmen:

  • Der Lkw-Verkehr in Deutschland wird von vielen Behörden kontrolliert (BAG, Polizei, Zoll Gewerbeaufsicht), die aber nicht Hand in Hand arbeiten und damit schwarzen Schafen das Handeln erleichtern. Außerdem seien die Mitarbeiter oft nicht ausreichend kompetent. Als Anregung brachte Lühmann ein, das Kontrollpersonal in dieselben Schulungen zu schicken wie die Fahrer.
  • Gerichte stellen Verfahren gegen schwarze Schafe auch bei schwerwiegenden Verstößen zu schnell ein
  • Be- und Entladung durch die Fahrer und die Behandlung an den Rampen ist offenbar immer noch ein Problem
  • Beim Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2015) ist zu prüfen, ob auch der Gedanke von „Schwerlastkorridoren“ berücksichtigt ist

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