Länder wollen bei WSV-Reform mehr mitreden

  • Länder sehen ihre Belange berührt
  • Fairer Zuschnitt der Reviere gefordert

Die Länderverkehrspolitiker wollen bei der Organisationsreform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung mehr mitreden können. In der Beschlussempfehlung für den ersten Durchgang des WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetzes fordert der Bundesrats-Verkehrsausschuss, dass die auf Grundlage des Gesetzes zu erlassenden Zuständigkeitsanpassungsverordnungen jeweils der Zustimmung der Länderkammer bedürfen.

Länder sehen ihre Belange berührt

„Die Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung berührt auch maßgebliche Belange der Länder“, heißt es zur Begründung. „Durch die geplanten Strukturänderungen wird nach wie vor mittelfristig der Verlust regionaler Kompetenz für die speziellen Küstenbelange sowie auch von Ansprechpartnern vor Ort befürchtet.“ Mit dem WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz werden hauptsächlich Bezüge auf die früheren Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in anderen Gesetzen durch Bezug auf die GDWS ersetzt (siehe hier).

Fairer Zuschnitt der Reviere gefordert

Der Verkehrsausschuss fordert ferner, „die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der Wasser- und Schifffahrtsämter geschaffen wird und nur unumgängliche Aufgaben zentral erledigt werden.“ Notwendig seien räumliche Nähe und vergleichbare Ämtergrößen. „So wäre es nicht sinnvoll, für den Bereich der Nordsee drei Ämter vorzusehen und für den Bereich der Ostsee nur eines.“

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am Freitag über die Stellungnahme zum Gesetzentwurf entscheiden, die dann dem Bundestag zugeleitet wird. (roe)

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