Bund weist Länder-Einwände gegen VIFG-Novelle zurück

Die Bundesregierung hat die Einwände des Bundesrates gegen die Ausweitung der VIFG-Zuständigkeit auf alle Straßenbaumittel erwartungsgemäß zurückgewiesen (siehe hier). Vor allem kommt es aus Sicht der Bundesregierung nicht zu dem von den Länder befürchteten „personellen Mehraufwand“. Wenn der gesamte Zahlungsverkehrs rund um die Bundesfernstraßen über das Finanz-Management-System abgewickelt werden, müssten die Auftragsverwaltungen mittelfristig nur noch mit einem System arbeiten, heißt es in der Gegenäußerung. „Vor diesem Hintergrund dürfte es aus Sicht der Bundesregierung zu keinem personellen Mehraufwand bei den Straßenbauverwaltungen der Länder kommen.“

Die Regierung weist auch den Vorwurf zurück, mit der Novelle des VIFG-Gesetzes werde die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft vorweggenommen. „Vielmehr geht es allein darum, bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch die VIFG auch konventionelle Haushaltsmittel einzubeziehen, und damit um einen rein finanztechnischen Aspekt.“ Der Gesetzentwurf habe keine strukturellen Veränderungen der Auftragsverwaltung zur Folge. (roe)

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