Grün-Rot verschiebt Fokus der Verkehrsfinanzierung

  • Im ÖPNV mehr Förderung für Barriefreiheit und innovate Bedienkonzepte
  • Mehr Fördermöglichkeiten für Rad- und Fußverkehr
  • Im Straßenbau noch mehr Fokus auf Lärmschutz

Der Paradigmenwechsel in der baden-württembergischen Verkehrspolitik unter Grün-Rot soll sich jetzt auch im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz widerspiegeln. Das Kabinett in Stuttgart verabschiedet am Dienstag den Gesetzentwurf zur Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes verabschiedet. Wie das Verkehrsministerium mitteilte, liegt der Schwerpunkt künftig auf der Förderung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Erleichtert wird die Finanzierung von Lärmschutz an Straßen.

Im ÖPNV mehr Förderung für Barriefreiheit und Fahrzeuge

  • Ein Fördertatbestand zur Herstellung vollständiger Barriefreiheit wird neu eingeführt
  • Ebenfalls neu eingeführt wird ein Fördertatbestand, der Zuschüsse zu integrierten schnellen Bussystemen ermöglicht, wenn dadurch ein vergleichbarer verkehrlicher Nutzen wie bei Schienensystemen entsteht
  • In Fahrzeugförderung wird die Beschränkung auf Standardomnibusse aufgehoben, auch Bürgerbusse und Rufbusse können gefördert werden – sofern sie für den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz geeignet und barrierefrei sind
  • Auch IT-Technik wie E-Ticketing oder Echtzeit- und Anschlusssicherungssysteme wird in die Regelförderung aufgenommen.

Mehr Fördermöglichkeiten für Rad- und Fußverkehr

  • Nicht nur Randwege, sondern zum Beispiel auch Fahrrad-Abstellanlagen an Umsteigeknoten können gefördert werden
  • Fußgängerinfrastruktur – zum Beispiel Fußgängerbücken – wird eigenständiger Fördertatbestand

Im Straßenbau noch mehr Fokus auf Lärmschutz

Im Straßenbau ist es künftig möglich, auch Lärmschutzmaßnahmen außerorts zu finanzieren. Für die Straße insgesamt sind aber seit 2014 nur noch 40 Prozent der jährlich rund 165,5 Mio. EUR vorgesehen. Unter der alten Regierung waren es noch 60 Prozent. (roe)

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