Licht und Schatten im Bericht zur Maritimen Wirtschaft

  • Viel „bedarfsgerechte“ Förderung für Seeschifffahrt
  • Umbau der Flaggenstaatverwaltung tritt auf der Stelle
  • Nach den SECAs drohen nun NECAs
  • Klarer Kurs für LNG als alternativen Treibstoff
  • Überarbeitetes Nationales Hafenkonzept lässt auf sich warten
  • Seehafenhinterlandprogramm II  jetzt mit 400 Mio. EUR dotiert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Mittwoch den zwei Monate vor der Nationalen Maritimen Konferenz fälligen Bericht zu Maritimen Wirtschaft vorgelegt. Wie aus dem 59 Seiten umfassenden Dokument hervorgeht, will die Regierung den Lohnsteuereinbehalt für Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge von derzeit 40 auf 100 Prozent anheben. Sie nimmt damit einen Gesetzesantrag von Hamburg im Bundesrat auf. Ziel ist, die Kostennachteile gegenüber anderen Flaggen zu verringern. Weiter werde geprüft, ob an der Voraussetzung festgehalten werden soll, dass das Arbeitsverhältnis mehr als 183 Tage im Jahr besteht.

Viel „bedarfsgerechte“ Förderung für Seeschifffahrt

Auch die Richtlinie zur Förderung der Lohnnebenkosten soll „bedarfsgerecht“ novelliert werden. Ebenfalls „bedarfsgerecht“ soll die Ausbildungsplatzförderung fortgeführt werden. Dagegen will es die Bundesregierung offenbar den Tarifpartnern Verband Deutscher Reeder (VDR) und Verdi überlassen, Vorschläge für eine Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung zu machen.

Umbau der Flaggenstaatverwaltung tritt auf der Stelle

Wenig Bewegung ist bei betrieblichen Erleuchtungen für Schiffe unter deutscher Flagge zu erkennen. „Der Rund-um-die-Uhr–Dienst (24/7) für die deutsche Katasterverwaltung in deutscher und englischer Sprache befindet sich im Aufbau“, heißt es vage. Bestimmte Anträge im Bereich der Seeschifffahrt könnten bereits elektronisch gestellt werden, berichtet das Ministerium stolz. Seit Januar 2015 können Behörden elektronische Sicherheitszeugnisse für Schiffe unter deutscher Flagge in der nationalen (!) Fahrt ausstellen.

Handlungsbedarf hat die Regierung bei Modernisierung des Schifffahrtsrechts erkannt. Sie bereitet deshalb als ersten Schritt zurzeit eine Verordnung zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung vor, um die technischen Anforderungen an Schiffe unter deutscher Flagge, die nicht internationalen Regelungen unterliegen, übersichtlich, klar und lückenlos zu formulieren. Eine Novelle wird ebenfalls für das Seeaufgabengesetz geplant.

Nach den SECAs drohen nun NECAs

Neben Erleichterungen stehen aber auch neue Lasten ins Haus: Zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen von Seeschiffen will Deutschland zusammen mit anderen Anliegerstaaten erreichen, dass für Nord- und Ostsee analog zu den SECA Stickoxid-Emissions-Sondergebiete (NECA) ausgewiesen werden. „Für beide Meeresgebiete wurden Studien erstellt, die eindeutig belegen, dass der Nutzen von NECA-Ausweisungen die Kosten deutlich übersteigt.“ Die Vorgaben des strengeren NOx-Tier-III-Standards sollen aber nur für Neubauten ab einem festzulegenden Datum gelten.

Die Emissionsreduzierung ist aber auch eine Priorität in der Forschungsförderung. Untersucht werden sollen sollen computergestützte Methoden zur vollständigen Simulation und Optimierung der Antriebs- und Hilfssysteme sowie des Seeverhaltens von Schiffen. Im Blick sind außerdem innermotorische Maßnahmen, Abgasnachbehandlungssysteme und LNG-Antriebe.

Klarer Kurs für LNG als alternativen Treibstoff

Der Bund hat sich offenbar darauf festgelegt, als alternativen Treibstoff nur Flüssigerdgas (LNG) zu forcieren. Seine Rolle sowohl als Ladung wie auch als Schiffstreibstoff wird im Bericht mehrfach thematisiert. So will die Regierung Schiffe und Technologien zum Transport von LNG von Seeterminals zu Abnehmern an Binnenwasserstraßen fördern, außerdem den Ausbau der Transportinfrastruktur für den Einsatz von LNG als Treibstoff. In der Schiffstechnik will sie weiter zum LNG-Einsatz forschen lassen und hat dabei neben der motortechnischen Entwicklung auch das sichere und wettbewerbsfähige Bunkern von LNG in der Hafenumgebung sowie den sicheren Transfer im Fokus.

Überarbeitetes Nationales Hafenkonzept lässt auf sich warten

Bei der Überarbeitung des Nationalen Hafenkonzepts, das aus dem Jahr 2009 stammt, ist weiterhin Abwarten angesagt. „Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird zeitnah einen ersten Entwurf des Nationalen Hafenkonzepts vorlegen und mit den Bundesressorts, Ländern und Verbänden abstimmen“, heißt es im Bericht.

Seehafenhinterlandprogramm II  jetzt mit 400 Mio. EUR dotiert

Wenig Bewegung ist auch bei der Infrastruktur im Seehafenhinterlandverkehr erkennbar. Laut Bericht umfasst das vom BMVI im Mai 2014 angekündigte Sofortprogramm Seehafenhinterlandverkehr II (SHHV II) jetzt zwar 400 Mio. EUR statt wie bisher kommuniziert 300 Mio. EUR, doch die Projektliste fehlt immer noch. Laut BMVI sollte die Umsetzung der ersten Projekte schon Anfang 2015 beginnen.

Angekündigt wird aber auch eine „Untersuchung innovativer technischer Möglichkeiten eines Binnenschiffstransports vom Tiefwasserhafen Jade-Weser-Port in das Hinterland“ für alle Güterarten, um so den CO2-Ausstoß zu reduzieren. (roe)

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