Länderkammer billigt Privilegien für E-Autos

E-Autos mit Batterie, Brennstoffzelle oder Plug-In-Hybrid-Antrieb werden künftig mit einem „E“ im Kennzeichen kenntlich gemacht. Außerdem gibt es für Stellplätze an Ladesäulen jetzt ein bundesweit einheitliches Zusatzzeichen, und die Kommunen erhalten eine rechtssichere Möglichkeit, E-Autos von Parkgebühren zu befreien und Busspuren zu öffnen. Der Bundesrat stimmte am Freitag entsprechenden Änderungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Gebührenordnung ohne Änderung zu (Link). Er billigte er außerdem die zugehörige Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, in der die Details der Änderungen ausgeführt werden. Die maximale Parkzeit an Ladesäulen tagsüber soll auf vier Stunden begrenzt bleiben.

Hamburg kündigte am Freitag an, die Parkgebührenbefreiung „zeitnah“ umzusetzen. Busspuren will die Hansestadt allerdings nicht freigeben. (roe)

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