SPD und HDB positionieren sich zu Fernstraßengesellschaft

  • SPD in Eckpunktepapier gegen jegliche Privatisierung
  • Zuständigkeit für Bundesstraßen steht zur Debatte
  • Länderverwaltungen sollen eingebunden werden
  • Ja zu Bürgerfonds, Jein zu ÖPP

Die von der Fratzscher-Kommission ins Spiel gebrachte (Teil-) Privatisierung einer künftigen Bundesfernstraßengesellschaft stößt bei immer mehr Akteuren auf Ablehnung: Am Dienstag sprach sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) dagegen aus, in der vergangenen Woche verabschiedeten die SPD-Verkehrspolitiker ein Eckpunktepapier zur Bundesfernstraßengesellschaft mit dem gleichen Votum.Der HDB teilte am Dienstag mit, die Bauindustrie könne sich langfristig die Übertragung der Gesamtverantwortung für die Straßen des Bundes auf eine oder mehrere Bundesverkehrsgesellschaften vorstellen. In diesem Zusammenhang müsse man auch darüber nachdenken, wie privates Kapital institutioneller Anleger in öffentliche Infrastrukturvorhaben eingebunden werden kann. Dies dürfe jedoch nicht auf dem Wege der Privatisierung oder auch nur der Teilprivatisierung geschehen. „Die Bundesverkehrsgesellschaft muss im öffentlichen Eigentum bleiben“, betonte Bauer.

SPD in Eckpunktepapier gegen jegliche Privatisierung

Die Verkehrspolitiker in der SPD-Bundestagsfraktion betonen in einem in der vergangenen Woche verabschiedeten Eckpunktepapier, dass sie an der Verantwortung des Bundes für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ausdrücklich festhalten. „Eine Privatisierung der Bundesverkehrswege lehnen wir ab“, heißt es. Sie sei auch nicht auch nicht Gegenstand der Expertenempfehlung (auch wenn sie als Option im Kommissionsbericht auf Seite 42 erörtert wird). „Daher werden jegliche Vorschläge, die auf einen Verkauf von Bundesfernstraßen oder eine Beteiligung von privaten Finanzinvestoren am Eigentum des Bundes abzielen, auf unseren klaren Widerspruch stoßen“, heißt es in dem Eckpunktepapier, das als Grundlage für eine Diskussion mit Ländern, Gewerkschaften und Verbänden in den kommenden Monaten dienen soll. Die neue Gesellschaft müsse unter der politischen Kontrolle und rechtlichen Aufsicht von Bundesregierung und Bundestag stehen, wird betont.

Zuständigkeit für Bundesstraßen steht zur Debatte

Bewusst offen lässt das Papier, „ob in einem ersten Schritt der Bundesfernstraßengesellschaft zunächst lediglich die Kompetenz für die Bundesautobahnen und über eine Öffnungsklausel nur optional die Zuständigkeit für die Bundesstraßen übertragen wird“. Verkehrsminister Alexander Dobrindt ließ zuletzt deutliche Sympathie für eine reine Bundesautobahngesellschaft erkennen, ohne aber auf die Zukunft der Bundesstraßen einzugehen.

Länderverwaltungen sollen eingebunden werden

Anders als im Grünen-Papier wird bei der SPD die mögliche Organisationsstruktur der neuen Gesellschaft vergleichsweise deutlich skizziert: Um Doppelstrukturen zu verhindern und zu vermeiden, dass „mit der Bundesfernstraßengesellschaft neue ineffiziente Strukturen nach dem Vorbild einer Bundesverwaltung entstehen“, sollte sich die Bundesfernstraßengesellschaft neben dem eigenen Personal der Kompetenz der Straßenbauverwaltungen der Länder, der DEGES sowie privater Planungs- und Ingenieurbüros bedienen. Auf welche Weise die die personellen Kompetenzen in den Straßenbauverwaltungen der Länder in die Aufgabenwahrnehmung der Gesellschaft eingebunden werden können – zum Beispiel mit öffentlich-rechtlichen Verträgen-, stellt die SPD zur Diskussion.

Ja zu Bürgerfonds, Jein zu ÖPP

Das SPD-Papier spricht sich dafür aus, dass die Fernstraßengesellschaft mit Hilfe eines staatlichen Fonds zusätzliches privates Kapital für Investitionen mobilisiert. „Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass sich private Sparer wie auch institutionelle Anleger an der Finanzierung von Verkehrsinvestitionen beteiligen können“, heißt es – hier wird die Anregung der Fratzscher-Kommission zu einem Bürgerfonds aufgegriffen.

Zu ÖPP nimmt das Papier nicht ausdrücklich Stellung. Einerseits wird im Zusammenhang mit dem Fonds zur Diskussion gestellt, wie unter anderem die Anbindung an konkrete Projekte ausgestaltet werden könnte. Andererseits wird betont, das „eine direkte Beteiligung von privaten Investoren an einzelnen Verkehrsprojekten … ausgeschlossen“ ist. (roe)

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