Aktualisiert 30. Juni. Die Reformkommission Großprojekte unter der Schirmherrschaft des BMVI hat am Montag den Abschlussbericht verabschiedet. Hauptergebnis ist ein Katalog von zehn Empfehlungen, die im Herbst in Form eines Aktionsplanes vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Das erläuterte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bei einem Pressegespräch am Montagmittag. Anschließend sollen die nötigen Änderungen von Gesetzen und sonstigen Regelungen eingeleitet werden. Dobrindt kündigte an, dass sich die Reformkommission weiter treffen werde, um den Fortschritt zu begleiten. Der vollständige Abschlussbericht ist hier zu finden.
Der Empfehlungskatalog umfasst diese Punkte:
- Nutzung digitaler Methoden – Building Information Modeling (BIM)
- Erst planen, dann bauen
- Risikomanagement und Erfassung von Risiken im Haushalt
- Stärkere Transparenz und Kontrolle
- Kooperatives Planen im Team
- Vergabe an den Wirtschaftlichsten, nicht den Billigsten
- Partnerschaftliche Projektzusammenarbeit
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Verbindliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Klare Prozesse und Zuständigkeiten/Kompetenzzentren
Dobrindt hob vor allem die Rolle von BIM hervor. Für Ende des Jahres kündigte er einen BIM-Gipfel an. Auch der Mittelstand scheint seinen Frieden mit BIM gemacht zu haben: Hans-Hartwig Loewenstein vom mittelständischen Bauverband ZDB und Barbara Ettinger-Brinckmann von der Bundesarchitektenkammer sagten, dass sie auf die eigens gegründete Planen-Bauen 4.0 GmbH setzen. Das von Verbänden aus der Bauwirtschaft gegründete Unternehmen soll vor allem Standards und gemeinsame Verfahren entwickeln. Bisher gab es bei den Mittelständlern erhebliche Sorgen, dass sich BIM als Marktzugangshürde auswirkt.
Schwierig wird sich der Grundsatz der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter umsetzen lassen. Thomas Bauer vom Bauverband HDB sagte, dass die Vergabeordnung dies schon jetzt hergebe, die öffentliche Hand aus Angst vor Anfechtung die Aufträge jedoch häufig doch an den billigsten Bieter vergebe. Auch gegenüber den Rechnungshöfen sei die Rechtfertigung dann einfacher, ergänzte Ettinger-Brinckmann.
Ebenfalls eine rechtliche Herausforderung stelle das Einpreisen von Risiken dar, machte DB-Infrastrukturvorstand Volker Kefer deutlich. Dies müsse „gesetzgeberisch flankiert“ und auch mit dem Bundesrechnungshof abgesprochen werden. (roe)