EU bemängelt an Maut auch Kurzzeitvignetten und Flatrate-Charakter

Die EU-Kommission bemängelt am deutschen Pkw-Maut-Modell neben der Diskriminierung von Ausländern durch die Kfz-Steuerentlastung auch die Preise für die Kurzzeitvignetten. Das teilte die Kommission am Donnerstag bei der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens mit. Nach ihrer Ansicht „sind die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer.“

Indirekt spricht sie sich auch gegen das deutsche Vignettenmodell wegen seines „Flatrate“-Charakters aus. „Die Kommission befürwortet verhältnismäßige, entfernungsbasierte Nutzungsabgaben, die dem Verursacherprinzip und dem entsprechenden Beitrag zum Unterhalt der Infrastruktur besser Rechnung tragen.“

Die Kommission bedauert, dass Deutschland ihre in den Gesprächen vorgebrachten Bedenken wegen einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit im Gesetz nicht berücksichtigt hat. „Aus Sicht der Kommission führt die teilweise auch als –Ausländermaut– bezeichnete neue Straßennutzungsgebühr für PKW dazu, dass EU-Ausländer im Ergebnis stärker belastet werden als deutsche Staatsangehörige“, heißt es wörtlich. (roe)

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