- VDV warnt vor Dammbruch
- Parkprivilegien mit Zeitbegrenzung
- E-Plakette nur für ausländische Kfz
Ergänzt 3. Juni, 11:05 Die Bedingungen für die Freigabe von Busspuren für E-Kfz gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) werden konkretisiert: Die Bundesregierung hat dem Bundesrat die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ und die 50. Änderungsverordnung für straßenverkehrsrechtliche Vorschriften zugeleitet. Danach dürfen E-Kfz auf Busspuren zugelassen werden, „wenn dadurch der Linienverkehr nicht wesentlich gestört wird.“ Die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen allgemeinen Verkehrsablaufs gehe stets vor, heißt es in der Drucksache 255/15.
VDV warnt vor Dammbruch
Aus dem ÖPNV-Verband VDV ist erneut Kritik an der Regelung zu vernehmen: Auch wenn die Freigabe von Busspuren allein in der Entscheidung der Kommunen liegt, wird befürchtet, dass E-Kfz-Lobby angesichts dahindümpelnder Zulassungszahlen massiven Druck ausübt, die Möglichkeiten auch zu nutzen. Es sei ein „Dammbruch“ zu befürchten.
Parkprivilegien mit Zeitbegrenzung
Bei flächendeckenden Parkbevorrechtigungen in Gemeinden oder Gemeindeteilen seien sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen zu berücksichtigen. Damit werden Privilegien für elektrische Fahrzeuge bei „normalen“ Parken ohne Laden ermöglicht. „Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.“ Weiter heißt es, dass die maximale Parkdauer an Ladesäulen tagsüber in der Zeit von 8 bis 18 Uhr vier Stunden nicht überschreiten soll – deutlich weniger als die heutigen E-Pkw für ein Vollladen benötigen.
E-Plakette nur für ausländische Kfz
In der 50. Änderungsverordnung werden die Vorgaben des EmoG zur Kennzeichnung von E-Kfz konkretisiert. Inländische Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichnen mit „E“ hinter der Nummer – also dort, wo bei Oldtimern das „H“ statt. Ausländische Fahrzeuge bekommen eine blaue Klebeplakette mit einem E, deren Gestaltung an die Umweltplaketten angelehnt ist. Sie ist allerdings an der Rückseite des Fahrzeugs anzubringen, nicht an der Windschutzscheibe. Die Gebühr für die Plakette beträgt 11 EUR. Außerdem wird das Zusatzzeichen, mit E-Kfz auf Busspuren und beim Abstellen privilegiert werden können, definiert – siehe oben. (roe/Grafiken: Verordnungsentwürfe)