- „Hohe Komplexität“
- BGL fordert Festhalten am Mindestlohn im Verkehr
Die Bundesregierung will die Zweimonatsfrist für die Antwort auf das am Dienstag eingeleitete EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Anwendung des Mindestlohns im Verkehrssektor voll ausschöpfen. Das sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Arbeitsministeriums in Berlin. Grund sei die „Komplexität der Fragen“. Die Bundesregierung habe jetzt erstmals genau erfahren, was die EU-Kommission an den deutschen Regelungen auszusetzen habe.
Der Güterkraftverkehrsverband sieht das Vorgehen der EU erwartungsgemäß skeptisch. Der grenzüberschreitende Verkehr bewege sich „mehr und mehr in einem zerrütteten Marktumfeld , in dem Lohn- und Sozialdumpingpraktiken zum Lenkungs- und Geschäftsprinzip erhoben wurden“, erklärte der BGL. Um halbwegs faire Wettbewerbsverhältnisse herzustellen, sei es „unabdingbar und naheliegend, zumindest die von Gebietsfremden in Deutschland übernommenen grenzüberschreitenden Transporte und auch innerdeutschen Verkehre den Mindestlohnverpflichtungen zu unterwerfen.“ Wenn die EU-Kommission vor allem in der Einbeziehung des Transitverkehrs und im bürokratischen Meldeverfahren Steine des Anstoßes sehe, ließen sich diese Probleme „mit modernen Kommunikationstechniken und gutem Willen aller Beteiligten meistern“. (roe)