BGL: Mindestlohn effektiv und rechtssicher umsetzen

  • SPD-Vertreter mit Sympathie für elektronisches Anmeldeverfahren
  • Haftungskette für Auftraggeber verkürzen

Der Güterkraftverkehrsverband BGL dringt weiter auf eine effektive Anwendung der deutschen Mindestlohnvorschriften auf gebietsfremde Lkw-Unternehmen.  Wie der Verband am Montag mitteilte, haben SPD-Politiker bei einem Treffen Sympathie für den Vorschlag des BGL erkennen lassen, ein elektronisches Melde- und Kontrollsystem aufzubauen. Der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Udo Schiefner habe betont, dass die ausländischen Transportunternehmer ihre Fahrten schnell und unkompliziert beim deutschen Zoll anmelden können müssen. Damit könnte der Straßenkontrolldienst des Zolls direkt auf die Daten zugreifen, etwaige Verstöße gegen die Meldepflicht erkennen und diese ahnden. Vorbilder könnten das vorhandene elektronische Portal für die Lkw-Maut oder auch Systeme zur Kontrolle der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten sein.

BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Karlheinz Schmidt hatte vor knapp einem Monat das EKAERT-Umsatzsteuer-Anmeldesystem Ungarns als Beispiel für effektive Anmeldesysteme genannt. Bisher genügt es, wenn ausländische Unternehmen ihre Einsatzpläne für bis zu sechs Monate im Voraus an den Zoll faxen.

Auftraggeberhaftung entschärfen

Schmidt forderte ferner, die Auftraggeberhaftung für die Zahlung des Mindestlohns auf den jeweils vom Auftraggeber selbst ausgewählten Subunternehmer zu beschränken – sollte ein von diesem eingesetzter Subunternehmer nicht den Mindestlohn zahlen, wäre ein Rückgriff auf den obersten Auftraggeber nicht mehr zulässig. Er verlangte darüber hinaus eine klare Aussage von der Politik, wie sich der Auftraggeber gegenüber seinem Subunternehmer absichern kann. (roe)

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