Ausweitung von Lkw-Maut und Turboliste gebilligt

Der Bundesrat hat am Freitag der dritten Lkw-Mautgesetznovelle zugestimmt. Sie sieht die Ausweitung der Lkw-Mautpflicht zum 1. Juli auf weitere 1100km autobahnähnliche Bundesstraßen und zum 1. Oktober die Ausdehnung der Mautpflicht auf Lkw ab 7,5t vor. Außerdem werden zu diesem Termin die Achsklassen feiner differenziert, nämlich nach Zwei-, Drei und Vierachsern sowie Lkw mit fünf und mehr Achsen.

Planungsbeschleunigung für vier Ersatzbauten

Weiter billigte die Länderkammer die Ergänzung des Anhangs zum Bundesfernstraßengesetz, in dem die Straßen aufgeführt werden, für die das Bundesverwaltungsgericht die einzige Instanz bei Klagen gegen die Planung ist („Turboliste“). Auf die Liste kommen die Ersatzbauten für die Rheinbrücken im Zuge von A1 (Leverkusen) und A40 (Duisburg), die Rader Hochbrücke (A7) und die Neckerquerung bei Ulm (A6). (roe)

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