Das Land Baden-Württemberg steuert bei der Förderung des Verkehrs in den Kommunen zugunsten von ÖPNV und Radverkehr um. Den konkreten Rahmen bildet die Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG), deren Entwurf am Dienstag vom Landeskabinett verabschiedet wurde. Als neuer Fördertatbestand soll unter anderem die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV eingeführt werden. „Wir wissen um die enormen finanziellen Herausforderungen der Landkreise und Gemeinden, bis 2022 Barrierefreiheit im ÖPNV herstellen zu müssen“, erläuterte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Neu ermöglicht werden Zuschüsse zu integrierten schnellen Bussystemen. Damit könne der Bau und Ausbau von Verkehrswegen und der Infrastruktur für Busse unterstützt werden, wenn durch diese Bussysteme ein vergleichbarer verkehrlicher Nutzen wie bei Schienensystemen entstehe, teilte das Verkehrsministerium mit. „Wir setzen auf den Bus als nachhaltiges Verkehrsmittel“, sagte Hermann. „Durch den neuen Fördertatbestand sollen zunehmend schnelle Bussysteme etabliert werden, die kostengünstiger sind als Stadtbahnsysteme.“
Die Fahrzeugförderung selbst werde vereinfacht und die Beschränkung auf Standardomnibusse aufgehoben, so dass grundsätzlich jeder Omnibus förderfähig sei. Die Fahrzeuge müssten aber für den Linienverkehr nach dem PBefG geeignet sein. Förderfähig würden auch andere Fahrzeuge, die Bedürfnisse nach innovativen und alternativen Bedienformen – wie Bürgerbusse oder Rufbusse – erfüllen.
Im Straßenbau werde die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen verbessert. Sie sei künftig nicht mehr nur auf innerörtliche Straßen beschränkt.
Wie es weiter hieß, werde die Förderung des Radverkehrs beispielsweise auch auf Abstellanlagen für Fahrräder und auf Fußgängerbrücken ausgedehnt. Neu aufgenommen werde die Förderung von Fußgängerinfrastruktur.
Das Land erhält nach dem Entflechtungsgesetz vom Bund jährlich rund 165,5 Mio. EUR. 60 Prozent der Mittel stehen dem „Umweltverbund“ von ÖPNV und Radverkehr zum Verfügung, der Rest fließt in den kommunalen Straßenbau. (roe)