Aus dem geplanten Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KinvF) kann im Bereich Verkehr erwartungsgemäß nur die Lärmbekämpfung an Straßen gefördert werden. Der ÖPNV ist explizit ausgeschlossen. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der jetzt dem Bundesrat zum ersten Durchgang zugeleitet wurde. Begründet wird dies damit, dass der Bund nur in solchen Bereiche fördern darf, für die er Gesetzgebungsbefugnisse hat. Allerdings lassen sich laut Begründungsteil über den vage gefassten Punkt „Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz“ (Artikel 2, §3, Absatz 3) auch „Investitionen mit dem Ziel einer Verminderung oder besseren Steuerung des Verkehrsaufkommens“ fördern.
Das Sondervermögen wird 3,5 Mrd. EUR ausgestattet und soll in den Jahren 2015 bis 2018 finanzschwache Kommunen bei Investitionen unterstützen. Der maximale Förderanteil des Bundes beträgt 90 Prozent. Welche Kommunen als „finanzschwach“ gelten, sollen die Länder selbst festlegen. (roe)