- Bundestag verabschiedet Lkw-Maut-Novelle
- Koalitionsfraktionen wollen Mautspreizung regelmäßig evaluieren lassen
- BGL protestiert gegen Wunsch nach stärkerer Anlastung externer Kosten
Aktualisiert 27.3, 14:10 Die Linksfraktion im Bundestag hat in letzter Minute versucht, in der Novelle des Lkw-Mautgesetzes eine Mautpflicht für Fernbusse unterzubringen. Das geht aus der Beschlussempfehlung des Bundestags-Verkehrsausschusses für die dritte Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) hervor (Bundestagsdrucksache 18/4454). Der reine Infrastrukturmautsatz sollte laut Antrag der Linken unter Berufung auf das Wegekostengutachten 10,2 Cent/km betragen. Hinzu käme die Anlastung externer Kosten für die Luftverschmutzung, von der nur Euro-VI-Busse ausgenommen wären. Für Euro V beträgt dieser Aufschlag zum Beispiel 2,1 Cent/km, für Euro III 6,3 Cent/km. Die Linke wollte mit der Fernbusmaut faire Wettbewerbsbedingungen zur Schiene herstellen. Liniennahverkehr sollte von der Mautpflicht ausgeschlossen werden, weil er von der öffentlichen Hand gefördert wird; Tourismusverkehr, weil er im Regelfall mit dem Pkw konkurriert. Der Änderungsantrag wurde aber nur von den Grünen unterstützt, wie aus der Drucksache hervorgeht.
Bundestag verabschiedet Lkw-Maut-Novelle
Das Mautgesetz wurde am Donnerstagabend in unveränderter Fassung verabschiedet. Es sieht eine Ausweitung der Lkw-Mautpflicht auf weitere 1100 km autobahnähnliche Bundesstraßen zum 1. Juli sowie zum 1. Oktober eine Herabsetzung der Mautpflichtgrenze auf Lkw ab 7,5t zulässiges Gesamtgewicht (bisher 12t) und eine stärkere Differenzierung nach Achsklassen vor. Damit bleibt es bei der viel kritisierten Spreizung zwischen 4- und 5-achsigen Lkw.
Koalitionsfraktionen wollen Mautspreizung regelmäßig evaluieren lassen
Begleitend zum Gesetz verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Fahrleistungsanteile der Achsklassen vorzulegen.
Ferner soll sich die Regierung bei der EU dafür einsetzen, eine höhere Anlastung von externen Kosten zu ermöglichen – bisher sind die Höchstbeträge auf vergleichsweise niedrigem Niveau gedeckelt – und „mehr Stabilität im Hinblick auf die anlastbaren Wegekosten“ zu erreichen. Dahinter verbirgt sich der Wunsch, die anlastbaren Kapitalkosten von Zinsschwankungen zu entkoppeln und eine Wiederholung des Debakels der Mindereinnahmen durch das Wegekostengutachten 2013-2017 zu vermeiden. Außerdem sollen sich bei der Einführung der Maut auf allen Bundesstraßen 2018 die Infrastrukturmautsätze auch nach den Achslasten richten.
BGL protestiert gegen Wunsch nach stärkerer Anlastung externer Kosten
Der Güterverkehrsverband BGL protestierte in einer Stellungnahme gegen die jetzt verabschiedete Mautspreizung zwischen Vier- und Fünfachsern, die den Straßenverschleiß nicht zutreffend widerspiegele. Der Verband kritisierte auch den Wunsch nach höherer Anlastung externer Kosten. „Tatsache ist, dass schon jetzt über die Wegekostenrechnung mit zahlreichen fiktiven und kalkulatorischen Kosten sowie Luftverschmutzungskosten deutlich mehr Aufwand den Nutzern angelastet wird als diesen an ausgabenwirksamen Kosten tatsächlich zuzuordnen ist“, heißt es in einer Pressemitteilung des BGL.