Vier Brücken kommen auf die „Turboliste“

Vier dringend zu ersetzende Autobahnbrücken werden in die „Turboliste“ des Bundesfernstraßengesetzes aufgenommen. Wie sich schon in der Debatte bei der ersten Lesung abzeichnete, handelt es sich um folgende Brücken:

  • Rheinbrücke im Zuge der A1 bei Leverkusen
  • Rheinbrücke im Zuge der A40 bei Duisburg-Neuenkamp
  • „Rader Hochbrücke“ über den Nord-Ostsee-Kanal im Zuge der A7
  • Neckarbrücke im Zuge der A6 bei Neckarsulm

Ursprünglich sollte nur für die A1-Brücke Leverkusen der Klageweg gegen die Planung auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht beschränkt werden. Die Gesetzesänderung soll am Donnerstag vom Bundestag ohne Aussprache endgültig verabschiedet werden. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher. (roe)

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