A40-Rheinbrücke und A6-Neckarbrücke sollen auch auf „Turboliste“

Nicht nur die Ersatzneubauten für die A1-Rheinbrücke bei Leverkusen und die Rader Hochbrücke im Zuge der A7 sollen auf die „Turboliste“ des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), sondern auch die A40-Brücke Duisburg-Neuenkamp und die A6-Neckarbrücke bei Heilbronn. Das ließen der Unions-Verkehrspolitik Patrick Schnieder und sein SPD-Kollege Gustav Herzog in der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfes am Donnerstagabend im Bundestag anklingen. Mit der Gesetzesänderung werden die genannten Projekte in die Anlage hochprioritärer Projekte des FStrG aufgenommen, für die der Klageweg auf eine Instanz – das Bundesverwaltungsgericht – beschränkt wird. (roe)

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