Für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2015) wird für die Ausbau des TEN-Korridors Nürnberg-Prag auch die Elektrifizierung der Bahnstrecke über Schwandorf-Furth-Domazlice geprüft. Das teilt das BMVI in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit, die dem Verkehrsbrief vorliegt. Nach dem geltenden BVWP 2003 soll auschließlich die Strecke über Marktredwitz-Schirnding-Cheb (Eger) elektrifiziert werden. Dafür laufen derzeit die Vorentwurfsplanungen. Bei der letzten Bedarfsplanüberprüfung 2010 war das Vorhaben positiv bewertet worden.
Anders als die Grünen, die die 23 Stahlbrücken im Pegnitztal aus den Jahren 1900 und 1930 aus Denkmalschutzgründen möglichst erhalten wollen, hält das BMVI deren Ersatz durch (Beton-) Neubauten „aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht für geboten“. Von den 23 Stahlbrücken wiesen schon jetzt vier nicht mehr die geforderte Tragfähigkeit auf. Weitere fünf könnten so saniert werden, dass sie zwar weitere 30 Jahre halten, dafür müssten aber zahlreiche Ausnahmeregelungen getroffen werden. Die restlichen 14 Brücken würden zwar derzeit noch statisch nachgerechnet, ob sich eine Sanierung für eine Restlebensdauer von 30 Jahren lohnt. Die Erfahrung zeige aber, dass bei der Sanierung weitere Schäden entdeckt werden, die die Kosten in die Höhe schnellen ließen. Zudem seien aufgrund des Alters unerwartete Schäden zu befürchten, die mit den TEN-T-Vorgaben nicht vereinbar seien. (roe)
Ein wissenschaftliches Gutachten von 2014 bescheinigt 19 der 23 Brücken, dass sie für mindestens weitere 30 Jahre voll ertüchtigt werden können. Die von der Bahn genannte Zahl von 5 ist eine willkürliche Interpretation! Somit ist der Denkmalschutz für alle diese historischen Bauwerke voll gültig. Wenn das BMVI einen Beton-Ersatz aus wirtschaftlicher „Sicht“ für „geboten“ hält, wird damit gegen das Denkmalschutzgesetz verstoßen. Um dieses auszuhebeln, bedarf es schon massiver wirtschaftlicher Gründe und nicht Mutmaßungen! Sie sind hier aber nicht gegeben.
Beton-Neubauten sind in aller Regel drei- bis viermal so teuer, als eine fachgerechte, genauso effektive Ertüchtigung, auch unter Einschluß aller Folge- und Zusatzarbeiten. Dies hat sich längst bei konkreten Maßnahmen, z. B. in Deutschland oder in der Schweiz, erwiesen. Die „befürchteten“ und „unerwarteten“ weiteren Schäden (die ein renommierter Gutachter nicht entdeckt haben soll !?!) beruhen nur auf Mutmaßungen, nicht Tatsachen. Selbst wenn sie eintreten sollten, würden die gesamten Maßnahmen nie die Kosten von Neubauten erreichen. Helmut Unhold
Die Reperaturbedürftigkeit betrifft nur die über 100-jährigen Träger des nordwärts gerichteten Schienenstranges. Die Träger des zweiten, südwärts gerichteten Gleises aus dem Jahre 1930 halten noch unangefochten sehr viel länger als 30 Jahre, sie müssten aber trotzdem mit abgerissen werden.
Wirtschaftlichkeit ???
Wohl eher Verschleuderung von Volksvermögen!
Die Anliegen des Denkmalschutzes und der unversehrten Bewahrung einer einmaligen
Landschaft sollten endlich auch im Pegnitztal ernst genommen und nicht verantwortungslos zugunsten fragwürdiger Profiterwartung geopfert werden – unter dem nicht beweisbaren Vorwand besserer Wirtschaftlichkeit.