Bund verkündet Novelle des Lkw-Maut-Gesetzes

Die dritte Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) ist am vergangenen Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es enthält zwei Neuerungen:

Zum einen wird zum 1. Juli die Lkw-Maut auf weitere autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet. Anders als bisher ist keine Anbindung der Abschnitte an mautpflichtige Autobahnen mehr erforderlich, es können also auch „Insellagen“ bemautet werden, sofern sie mindestens 4km lang sind. Nach Angaben des BMVI kommen rund 1100km Mautstrecken hinzu.

Zum anderen wird zum 1. Oktober 2015 – sofern das BMVI den Termin nicht per Verordnung verschiebt – die Mautpflicht auf Lkw von 7,5t bis 12t ausgeweitet. Zu diesem Termin wird die Maut außerdem in vier statt bisher zwei Achsklassen differenziert. (roe)

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