Die Verkehrsunternehmen haben freie Hand, zum 1. Juli das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) von 40 auf 60 EUR anzuheben. Die entsprechende Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und der Eisenbahn-Verkehrsordnung wurde am 26. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet. (roe)