Grünes Licht für höhere Schwarzfahrerstrafen

Die Verkehrsunternehmen haben freie Hand, zum 1. Juli das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) von 40 auf 60 EUR anzuheben. Die entsprechende Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und der Eisenbahn-Verkehrsordnung wurde am 26. Mai im Bundesgesetzblatt verkündet. (roe)

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