Der Bundesrat hat am Freitag in einem ungewöhnlichen Schritt die Ladesäulenverordnung (LSV) nur mit der Maßgabe gebilligt, dass die Bundesregierung bis zum 18. November dieses Jahres eine weitere Verordnung zu Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung erlässt. Der Bundesrat will damit erreichen, dass in diesen – für Investoren wie Nutzer wichtigen Fragen – rasch Klarheit geschaffen wird. Die LSV selbst enthält vor allem Regelungen zu Steckerstandards und dem Aufstellen von Ladesäulen (siehe auch hier).
Das BMWi kündigte am Freitag an, mit den Ländern einen Vorschlag zu diesen Fragen erarbeiten zu wollen. Die LSV selbst könne nach Zustimmung durch das Kabinett voraussichtlich noch im März 2016 in Kraft treten. (roe)