- Bundesregierung nimmt sich selbst auch in die Pflicht
- In acht Pilotprojekten werden Aktionsplan-Vorschläge schon umgesetzt
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten „Aktionsplan Großprojekte“ beschlossen. Der „Aktionsplan Großprojekte“ ist aus dem Ende Juni 2015 vorgelegten Abschlussbericht der Reformkommission Großprojekte hervorgegangen (siehe hier). „Mit dem „Aktionsplan Großprojekte“ legen wir den Grundstein für einen Kulturwandel auf dem Bau“, sagte Dobrindt. „Durch Maßnahmen in zehn Bereichen können Kosten- und Terminpläne von Großprojekten besser eingehalten werden.“
Bundesregierung nimmt sich selbst auch in die Pflicht
Neben Vorschlägen für zahlreiche „weiche“ Prozessverbesserungen enthält der Aktionsplan auch konkrete Handlungsanweisungen für die Bundesregierung selbst:
- Sie wird prüfen, wie besser gewährleistet werden kann, dass mit dem Bau erst dann begonnen wird, wenn die Ausführungsplanung mit detaillierten Angaben zu Kosten, Risiken und zum Zeitplan sowie eine integrierte Bauablaufplanung vorliegen.
- Sie wird prüfen, wie die Identifikation, Analyse und Bewertung von konkreten und projektbezogenen Risiken sowie die Konzeption angemessener Gegenmaßnahmen optimiert werden kann. Eine Absage gibt es für pauschale Risikopuffer: „Allgemeine, nicht konkret ermittelte Risiken dürfen keinen Eingang in das veranschlagte Projektbudget finden“, heißt es. Risikokosten dürften nur dann veranschlagt werden, wenn die Risiken zum Zeitpunkt der Kostenermittlung hinreichend konkret identifiziert und quantifiziert werden können.
- Lernen aus früheren Projekten: Eingetretene Risiken sollen in systematischen Datensammlungen erfasst und nachfolgenden Projekten zur Verfügung gestellt werden.
- Um dem Trend zum Zuschlag für das billigste – und nicht den wirtschaftlichste – Angebot entgegenzuwirken, wird die Bundesregierung die bestehenden Vergabe- und Vertragshandbücher – wo erforderlich in Abstimmung mit den Ländern – bei Bedarf anpassen und Arbeitshilfen zur Nutzung qualitativer Wertungskriterien zur Verfügung stellen.
- Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit materielle Anreizsysteme wirkungsvolle Mechanismen für eine effektive partnerschaftliche Zusammenarbeit darstellen können.
- Die Bundesregierung wird im Rahmen von Pilotprojekten prüfen, inwieweit interne Konfliktlösungsmechanismen die Beilegung von Streitigkeiten erleichtern können. Zudem wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit rechtliche Hemmnisse für die Durchführung externer Streitbeilegungsverfahren bestehen und die Ausarbeitung oder Verbesserung von Verfahrensordnungen für Mediation, Schlichtung und Adjudikation unterstützen.
- Als ein Defizit wird fehlende Bauherrenkompetenz auf Seite der öffentlichen Hand ausgemacht. Die Bundesregierung prüft, inwieweit der Kompetenzaufbau in ihrem Zuständigkeitsbereich verbessert werden kann und die Schaffung von Kompetenzzentren sinnvoll ist.
In acht Pilotprojekten werden Aktionsplan-Vorschläge schon umgesetzt
Das BMVI setzt Vorschläge des „Aktionsplans Großprojekte“ bereits um: An je zwei Straßen- und Schienenprojekten wird Building Information Modeling (BIM) angewendet (Schiene: Tunnel Rastatt und Filstalbrücke; Straße: Brücke A19 und Brücke auf der B107n). Ein neues Risikomanagement wird bei vier Straßenbauprojekten angewandt (Rader Hochbrücke/A7, Ausbau A40, Ortsumfahrungen auf der B16/B85 und B301). Die partnerschaftliche Zusammenarbeit wird an zwei Projekten der Deges praktiziert (Ausbau A10/südlicher Berliner Ring und die neue Wehre-Talbrücke auf der A44). Weitere Pilotprojekte sind in Planung. (roe)