Mehr Bundestagsausweise für Verkehrslobby als in der Liste

  • „Lobbyliste“ enthält nur von Fraktionen benannte Lobbyisten
  • Weitere Hausausweise erhalten Verbände auf eigenen Antrag

Die von Abgeordnetenwatch.de vom Bundestag eingeforderte „Lobbyliste“ (siehe hier) gibt nur einen kleinen Ausschnitt der Interessenvertreter mit Hausausweisen wieder. Tatsächlich verfügen praktisch alle relevanten Verbände der Verkehrsbranche über Hausausweise, wie von Verbandsseite gegenüber dem Verkehrsbrief betont wurde.

„Lobbyliste“ enthält nur von Fraktionen benannte Lobbyisten

Die Bundestags-Pressestelle erläuterte auf Anfrage, dass die „Lobbyliste“ nur die Hausausweise derjenigen Verbandsvertreter umfasst, die von den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen benannt wurden.

Weitere Hausausweise erhalten Verbände auf eigenen Antrag

Weitere Hausausweise erhalten auf Antrag Vertreter der Verbände, die in der „öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ enthalten sind. Sie können bis zu fünf Hausausweise beantragen. Unterschiede gibt es offenbar in der Laufzeit: Während die Ausweise der von den Fraktionen benannten Verbandsvertreter dem Vernehmen für die ganze Wahlperiode gelten, müssen die übrigen Hausausweise jährlich neu beantragt werden. (roe)

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