Mautpflicht auf B256 verkürzt

Das mautpflichtige Bundesstraßennetz ist Anfang Februar rückwirkend zum 1. Januar verkürzt worden. Weggefallen ist der zur B55 umgewidmete Abschnitt der B256 nördlich der A4-Anschlussstelle Reichshof (Nähe Gummersbach). Er erfülle durch die Umwidmung nicht mehr die gesetzliche Voraussetzung einer Mindestlänge von 4km, ist aus dem BMVI zu hören. Teilnehmern des automatischen Mauteinbuchungsverfahrens und registrierten Nutzern des manuellen Verfahrens wird zuviel gezahlte Maut automatisch rückerstattet. Nicht registrierte Nutzer des Manuellen Verfahrens erhalten den zu viel entrichteten Mautbetrag zurück, nachdem ein Antrag auf Rückerstattung mit entsprechendem Buchungsnachweis beim Bundesamt für Güterverkehr (www.bag.bund.de) gestellt wurde. (roe)