Das BMVI hat im Bundesanzeiger vom 18. Mai die neue „Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt“ verkündet. Gefördert werden Berufsausbildungen zum Binnenschiffer/-in und zum Hafenschiffer/-in sowie Weiterbildungen, sofern dazu nicht ohnehin eine rechtliche Verpflichtung besteht. Förderanträge sind an die GDWS-Außenstelle West in Münster zu richten. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („Windhundverfahren“). Die neue Förderrichtlinie ersetzt die Richtlinie zur Ausbildungsförderung von 1999 und zur Weiterbildungsförderung von 2002.
Der Binnenschifffahrtsverband BDB begrüßt, dass die maximalen Förderquoten angehoben worden sind. Die Gesamtfördersumme von gut 2,5 Mio. EUR bleibt im Haushalt 2015 allerdings gegenüber dem Vorjahr unverändert. 2013 waren lediglich knapp 1,7 Mio. EUR abgeflossen. (roe)