Experten: Bund soll Förderkriterien aufweiten

Die Förderkriterien des vom Bund geplanten Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF) sind zu eng gefasst und erlauben keinen signifikanten Beitrag, um den Investitionsstau in der kommunalen Verkehrsinfrastruktur zu beheben. Das war der Tenor in der Anhörung des Bundestags-Haushaltsauschusses am Montagabend. Laut Gesetzentwurf dürfen Mittel aus dem Fonds im Verkehrsbereich nur für Lärmbekämpfung an Straßen eingesetzt werden. „Wenn Sie wissen, dass Flüsterasphalt erst ab 80km/h wirkt, löst das nicht nicht das spezifische Straßenbauproblem der Kommunen“, sagte Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DstGB). Grund für die engen Kriterien ist Artikel 104b des Grundgesetzes, wonach der Bund Investitionen in Ländern und Kommunen nur fördern darf, sofern er Gesetzgebungsbefugnisse hat.

Auf Nachfrage der Grünen-Finanzexpertin Anja Hajduk rieten mehrere der Sachverständigen dazu, diese Regelung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. „Wenn alle Zuschüsse des Bundes durch den Art 104b des Grundgesetzes müssen, ist das sehr eingeengt“, sagte der Kommunalfinanzexperte Prof. Martin Junkernheinrich von der Universität Kaiserslautern. Die Stadt Köln beziffert in einer Aufstellung für das Bundesfinanzministerium den Finanzbedarf allein für die Sanierung der wichtigsten städtischen Brücken und Tunnels auf knap 90 Mio. EUR.

Der KInvF wird einmalig mit 3,5 Mrd. EUR dotiert, die von 2015 bis 2018 ausgegeben werden können. (roe)

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