BMVI und Rechnungshof streiten über Rheinbrücke Karlsruhe

Das BMVI und der Bundesrechnungshof streiten über die Notwendigkeit einer zweiten Straßenquerung über den Rhein bei Karlsruhe. Die zweite Rheinbrücke soll über eine neue Bundesstraße B293 die B9 in Rheinland-Pfalz mit der B10 im Karlsruher Stadtgebiet verbinden. Die Baukosten für B293 und die geplante zweite Rheinbrücke veranschlagt das BMVI mit 106,3 Mio. EUR. Mit der zweiten Rheinbrücke will das BMVI den Stau in den Spitzenzeiten auf der bestehenden Rheinbrücke Maxau im Zuge der B10 entschärfen und auch Vorsorge für eine Sanierung/Ersatzneubau oder eine Vollsperrung wegen Schiffskollision treffen. Die nächsten Rheinquerungen sind jeweils rund 25km entfernt.

Der Rechnungshof hingegen bemängelt in seinen „Weiteren Prüfungsergebnissen“ für 2014, dass die Brücke weder die Verkehrsverhältnisse verbessere noch wirtschaftlich sei. Mit der Seitenstreifenfreigabe reiche die Kapazität der Brücke auch aus, die für 2025 prognostizierten Verkehrsmengen zu bewältigen. Das Verkehrsministerium in Stuttgart, das die vor allem von Rheinland-Pfalz vorangetriebene Pläne ebenfalls skeptisch sieht, sieht sich in seiner Haltung durch den Rechnungshof bestätigt.

Die Rheinbrücke Maxau stammt aus dem Jahr 1966 und ähnelt von der Konstruktion her den maroden Rheinbrücken bei Leverkusen und Duisburg-Neuenkamp. Aktueller Schwachpunkt der Rheinbrücke Maxau ist allerdings eher die Fahrbahnplatte.

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